Entscheiderinnen bzw. Entscheider (w/m/d)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 19.08.2026 ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem „Interamt“.
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Sollten Sie die Ausschreibung nicht über Interamt gefunden haben, nutzen Sie bitte diesen Link https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1465715.
Für Ihre Bewerbung registrieren Sie sich bitte bei Interamt unter https://www.interamt.de/koop/app/registrieren. Sollten Sie bereits bei Interamt registriert sein, nutzen Sie bitte Ihren Login. Bei technischen Problemen und Fragen zu Ihrer Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an Interamt unter der Nummer 0385 4800‑140 oder per E‑Mail: kontakt@interamt.de.
Für die weitere Bearbeitung Ihrer Bewerbung laden Sie bitte Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Online-Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist in Interamt hoch. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt werden.
Ein Anschreiben bzw. Motivationsschreiben ist im Rahmen der Bewerbung nicht erforderlich.
Bei ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
*Diplomabschlüsse der staatlichen und staatlich anerkannten Berufsakademien folgender Länder i. S. des § 20 i. V. m. § 7 Nummer 2 Buchstabe a Bundeslaufbahnverordnung (BLV) werden als einem an einer (Fach‑)Hochschule erworbenen Bachelorabschluss gleichwertig angesehen:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (nur die ehemalige staatliche Berufsakademie), Hessen, Nordrhein‑Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Informationen zur Sicherheitsüberprüfung können Sie dem Hinweisblatt entnehmen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.bamf.de/karriere.